Sehr geehrte(r) Patient(in),
die Osteopathie ist bei den gesetzlichen Krankenkassen keine abrechnungsfähige Position, werden aber seit 2012 von einer Vielzahl der gesetzlichen Kassenkassen, über das Versorgungsstrukturgesetz, bezuschusst.
Die Bedingungen der Teilerstattung können Sie bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen. (Link ->
Osteokompass)
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung, wenn Sie die Leistungen der Heilpraktiker (GebüH) in Ihrem Versicherungsumfang eingeschlossen haben.
Dies gilt für eine Vollversicherung sowie für eine private Zusatzver-sicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine vorherige Klärung mit Ihrer Krankenkasse ist anzuraten.
Honorar: Das Honorar wird nach der (GebüH) Gebührenordnung der Heilpraktiker berechnet.
Hinweis: Die von mir erbrachten Leistungen sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Bringen Sie bitte Ihr eigenes Handtuch zur Behandlung mit
Terminabsagen/Versäumnis:
Während in einer klassischen "Wartezimmer Praxis"
bei kurzfristiger Terminabsage oder Versäumnis andere Patienten behandelt werden können, ist dies in meinerBestellpraxis mit fest vereinbarten
Behandlungszeiten nicht möglich.
Wir bitten Sie daher mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Geschieht dies nicht innerhalb dieses Zeitraums wird Ihnen dieser
Ausfall in Rechnung gestellt.
Wir bitte daher um Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis!
Sie verschaffen mit einer rechtzeitigen Absage einem anderen Patienten die
Möglichkeit einer Therapiesitzung
Vielen Dank